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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich  
2. Vertragsschluss zwischen dem Kunden und BoniSoft, Testzeitraum 
3. Leistungen, Wechsel der Versionen
4. Sonderabschnitt: Kauf von Gutscheinen
5. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen 
6. Mitwirkungsleistungen des Kunden 
7. Rechteeinräumung 
8. Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen 
9. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung 
10. Haftungsbeschränkung 
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
12. Änderungsvorbehalte 
13. Schlussbestimmungen 

1. Geltungsbereich

1.1 Die BoniSoft Technologies GmbH (nachfolgend BoniSoft genannt) bietet über ihre Website „www.Bonisoft.com“ und die mobile App „Bonisoft“ eine Software für Unternehmen zur Verwaltung und Steuerung von Mitarbeiterleistungen und Incentives an.

1.2 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für diesen Rahmenvertrag sowie für alle Nutzungsverträge, Angebote und Aufträge (im Folgenden „Verträge“ genannt), die zwischen BoniSoft und dem Kunden getroffen wurden.

1.3 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich unter Geltung der AGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn diese von BoniSoft schriftlich bestätigt sind.

2. Vertragsschluss zwischen dem Kunden und BoniSoft, Testzeitraum

2.1 Das auf der Internetseite www.Bonisoft.com bereitgestellte Angebot, die dort bezeichnete und beschriebene Software „Bonisoft“ zu nutzen, stellt kein verbindliches Angebot von BoniSoft dar.

2.2 Die Nutzung von Bonisoft setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Für die Erstellung des Accounts sind die erforderlichen Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen. Durch Bestätigung der Anlegung des Accounts gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die kostenfreie Nutzung von Bonisoft für Testzwecke ab. Die Annahme des Vertragsangebots steht BoniSoft frei und erfolgt schriftlich.

2.3 Durch den Abschluss eines Vertrags zur kostenfreien Nutzung gemäß Ziffer 2.2 räumt BoniSoft dem Kunden das Recht ein, Bonisoft ab Gewährung des Zugangs zum Account bzw. Mitteilung der Zugangsdaten durch BoniSoft für 30 Tage ausschließlich zu Testzwecken zu nutzen (Testzeitraum). Jedem Kunden steht nur ein Testzeitraum zu. Auf Anfrage bei BoniSoft kann der Testzeitraum jedoch verlängert werden. Ob der Testzeitraum verlängert wird, liegt ausschließlich im Ermessen von BoniSoft. Nach Ablauf des Testzeitraums wird die Nutzung des Accounts des
Kunden gesperrt. Eine automatische Umstellung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft erfolgt nur wenn dies vertraglich festgelegt wurde.

2.4 Nach Ablauf des Testzeitraums gemäß Ziffer 2.3 hat der Kunde die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung von Bonisoft mit BoniSoft abzuschließen. Dabei wählt der Kunde eine maximale Anzahl an Mitarbeitern aus, die Bonisoft nutzen dürfen.

2.5 Für die Angebotserstellung und den Abschluss eines Vertrags muss der Kunde im Account die Zahlweise monatlich oder jährlich auswählen, je nach gebuchter Lizenz und die Anzahl der Mitarbeiter definieren, die Zugang zu Bonisoft erhalten sollen. Anschließend sind neben dem Firmennamen und Rechnungsadresse auch die Zahlungsoptionen Kreditkarte, Lastschrift oder Rechnung je nach gebuchter Lizenz zu hinterlegen. Durch Bestätigung und Absenden dieser Angaben schließt der Kunde einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft mit BoniSoft ab.

3 Leistungen, Wechsel der Versionen

3.1 BoniSoft stellt dem Kunden für die Laufzeit eines Vertrags den Zugang zu Bonisoft als Software-as-a-Service (im Folgenden: SaaS) über das Internet zur Verfügung. Andere als die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen sind nicht Gegenstand eines Vertrags über die (kostenpflichtige) Nutzung von Bonisoft. Solche weiteren Leistungen können von BoniSoft auf Basis eines gesonderten Angebots seitens BoniSoft erbracht werden.

3.2 Der Kunde kann ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf eine kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft monatlich die maximale Anzahl der Mitarbeiter, die durch Bonisoft verwaltet werden können, erweitern oder verringern. Dabei ist eine Verringerung unter die zu Vertragsbeginn vereinbarte Anzahl ohne Zustimmung durch BoniSoft ausgeschlossen.

3.3 Kunden mit einem Vertrag zur kostenpflichtigen Nutzung von Bonisoft können jederzeit weitere zusätzliche Mitarbeiterzugänge im Account freischalten, wenn die Anzahl der Zugänge nicht mehr ausreicht. Ebenso ist es möglich, bestehende Mitarbeiterzugänge einzelner Mitarbeiter nach Maßgabe von Ziffer 3.2. monatlich zu sperren und zu löschen. Zudem können auch weitere SaaS-Lizenzen jederzeit hinzugebucht werden, die BoniSoft anbietet.

4. Sonderabschnitt: Kauf von Gutscheinen

4.1 Wird eine Lizenz gebucht, bei welcher über Bonisoft Gutscheine gekauft und über die App ausgeschüttet werden können, ist BoniSoft verpflichtet, die bestellten Gutscheinprodukte an den Kunden über die Bonisoft App bereitzustellen. Die Gutscheinprodukte werden nur in
elektronischer Form in der App bereitgestellt.

4.2 Die zur Auswahl stehenden Gutscheine stehen dem Kunden nicht in Höhe eines beliebigen variablen Betrags zur Verfügung, sondern nur in den durch Bonisoft vorgegebenen Beträgen. BoniSoft behält sich vor, die bestellten Gutscheinnennwerte für ein und dasselbe Gutscheinprodukt unter Beibehaltung des Gesamtnennbetrags zu ändern, wenn die Änderung nicht zu einer Verringerung der Gesamtanzahl der Gutscheinprodukte führt und die betroffenen Gutscheinprodukte kumuliert einlösbar sind.

4.3 Zudem behält sich BoniSoft das Recht vor, die Gutscheinwerte so abzurunden, dass die ausgewählten Gutscheine bezogen werden können. Der verbleibende Wert verfällt.

4.4 Andernfalls erfolgt eine Änderung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.

4.5 Die Rückerstattung geleisteter Zahlungen für nicht eingelöste Gutscheinprodukte ist ausgeschlossen.

5. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen

5.1 BoniSoft gewährleistet eine 98%-ige Verfügbarkeit von Bonisoft als SaaS im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von BoniSoft liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates von Bonisoft), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Werlte) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen, oder die gemäß Ziffer 5.2 vorab angekündigt
wurden.

5.2 BoniSoft ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit von Bonisoft zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Werlte) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr durchgeführt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung von Bonisoft von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr führen wird, wird BoniSoft diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab. Auf Kundenwunsch kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus Sicht von BoniSoft zu vertreten ist.

5.3 Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. BoniSoft wird sich bemühen, bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall von Bonisoft führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Werlte) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall von Bonisoft führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird BoniSoft sich bemühen, nicht später
als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren.

5.4 Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

6. Mitwirkungsleistungen des Kunden

6.1 Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.

6.2 Der Kunde ist dazu verpflichtet, während des Testzeitraums gemäß der Ziffern 2.2 und 2.3 die Funktionalitäten und generelle Beschaffenheit von Bonisoft zu überprüfen und etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft gegenüber BoniSoft anzuzeigen. Auf Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit, die während des Testzeitraums bereits bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft gegenüber BoniSoft angezeigt wurden, kann sich der Kunde gegenüber BoniSoft nicht berufen.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.

6.4 Für die Inhalte und mit Bonisoft verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, Bonisoft nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird BoniSoft unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über: (i) den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von BoniSoft bereitgestellte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen.

6.6 Die Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz liegt im
Verantwortungsbereich des Kunden.

6.7 Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von BoniSoft wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Zudem müssen in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Zudem müssen bei der mobilen App allen Berechtigungen zugestimmt werden. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste von Bonisoft kommen. BoniSoft ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.

6.8 Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den Bonisoft Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstige mobile Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor-Authentifizierung, automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc.

6.9 Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten, das heißt auch beispielsweise das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie Verbot der Nutzung von sogenannten „Shared Accounts“, Sorge zu tragen. Das Verbot der Nutzung von „Shared Accounts“ bezieht sich dabei auf den Bonisoft Account.

6.10 Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken.

6.11 Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob BoniSoft den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere Migration von Daten der jeweiligen Nutzer, die korrekte Auswahl der gewünschten Incentives sowie die korrekte Budgetierung der Incentives; (ii) die Benennung eines für die Lohnabrechnung verantwortlichen Ansprechpartners auf Kundenseite (intern oder extern); (iii) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account.

6.12 Der Kunde ist verpflichtet, BoniSoft über auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu informieren und nachvollziehbare Informationen zu auftretenden Leistungsstörungen zu übermitteln. Der Kunde wird BoniSoft bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. BoniSoft ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung von Bonisoft zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

7. Rechteeinräumung

7.1 BoniSoft räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung von Bonisoft ein.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, Bonisoft ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und Dritten zur Nutzung nicht zur Verfügung zu stellen.

8. Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen

8.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie im Angebot dargestellt werden. Die dortigen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar. Die Höhe der monatlichen Vergütung für die Nutzung von Bonisoft richtet sich nach der Anzahl der gewählten Lizenzen und kann je nach Ausschüttungssumme an die Mitarbeiter variieren.

8.2 Der Kunde hat je nach Lizenz die Wahl zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig.

8.3 Der Abrechnungszeitraum beginnt nach Abschluss eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung von Bonisoft mit dem jeweils nächstfolgenden Monatsersten, spätestens jedoch mit dem Monatsersten, ab dem die Mitarbeiter des Kunden Zugang zu Bonisoft erhalten.

8.4 Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft mit monatlicher Abrechnung erfolgen per Kreditkarte, Lastschrift oder Rechnung monatlich im Voraus. Die Kreditkarte oder Lastschrift wird mit dem Tag der Fälligkeit belastet. Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich BoniSoft das Recht vor, die Gültigkeit der Karte zu überprüfen, den Verfügungsrahmen für die Debitierung, sowie die Adressangaben zu kontrollieren. BoniSoft ist berechtigt, die eingegebene Kreditkarte als Zahlungsmittel abzulehnen.

8.5 Der Rechnungsbetrag ergibt sich bei keiner anderweitiger schriftlicher Absprache bei jährlicher Abrechnung aus der 12-fachen monatlichen Vergütung für Bonisoft. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft mit jährlicher Abrechnung erfolgen per Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung jährlich im Voraus. Bei jährlicher Abrechnung wird dem Kunden eine Rechnung über 12 Monate in elektronischer Form per E-Mail zugesandt. Sofern als Zahlung vom Kunden Überweisung ausgewählt wurde, beträgt das Zahlungsziel zwei Wochen ab Rechnungsdatum.

8.6 Gutscheine können nur gekauft und dann über die App ausgeschüttet werden, wenn der für den Kauf benötigte Betrag im Voraus überwiesen wurde.

8.7 Sollte sich bei der monatlichen Abrechnung die Preisklasse aufgrund einer Veränderung der Mitarbeiterzahl erhöhen oder verringern, stellt BoniSoft den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis bis zum Ende des Abrechnungsmonats mit der folgenden Rechnung für den nächsten Abrechnungsmonat in Rechnung.

8.8 Sollte sich bei jährlicher Abrechnung die Preisklasse der Version wegen einer Änderung der Mitarbeiterzahl während des Abrechnungszeitraumes erhöhen, stellt BoniSoft den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis bis zum Ende der jährlichen Laufzeit zusätzlich in Rechnung.

8.9 Sollte sich bei jährlicher Abrechnung die Preisklasse der Version wegen einer Änderung der Mitarbeiterzahl während des Abrechnungszeitraumes verringern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.

8.10 Im Verzugsfall des Kunden, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist BoniSoft berechtigt, den Zugang des Kunden zu Bonisoft zu sperren. Auf diese Sperrung wird BoniSoft den Kunden im Vorfeld unter Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber BoniSoft geltend gemacht werden.

9. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung

9.1 Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft mit monatlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat, soweit nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Monat, sofern nicht der Kunde vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt und soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

9.2 Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft mit jährlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern nicht der Kunde mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

9.3 BoniSoft hat das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft mit monatlicher Abrechnung mit einer Frist von zwei Wochen und Verträge über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft mit jährlicher Abrechnung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zu kündigen.

9.4 Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.5 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Account des Kunden gesperrt.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Gegenüber den Kunden mit einem Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft haftet BoniSoft uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet BoniSoft bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie im Fall der Übernahme von Garantien.

10.2 Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet BoniSoft bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung von Bonisoft nur für Schäden, welche von Bonisoft verursacht wurden und auf solche wesentlichen Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von BoniSoft auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von unwesentlichen Nebenpflichten ist ausgeschlossen.

10.4 Bei Kunden mit Verträgen über die kostenfreie Nutzung von Bonisoft haftet BoniSoft nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der durch BoniSoft schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hierfür haftet BoniSoft uneingeschränkt.

10.5 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 10.1 bis 10.4 gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von BoniSoft.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1 BoniSoft erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner schließen hierzu eine Datenverarbeitungsvereinbarung nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlichen Umfang ab.

11.2 Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Dies gilt sowohl für Kunden mit Verträgen über die kostenfreie als auch über die kostenpflichtige Nutzung. Sämtliche Informationen, gleich ob schriftlich fixiert oder mündlich übermittelt, die (i) der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder (ii) die derjenige Vertragspartner, dem die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Unter vertrauliche Informationen fallen insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern.

11.3 Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt. Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind solche Informationen, die (i) dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, (ii) von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, (iii) anderweitig öffentlich bekannt sind, (iv) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (v) zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus bis zwölf Monate nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt des Vertrags.

12. Änderungsvorbehalte

12.1 BoniSoft hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen von Bonisoft zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. BoniSoft verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

12.2 BoniSoft behält sich vor, Bonisoft zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, außerhalb von Änderungen und Abweichungen, die für den Kunden nicht zumutbar sind. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version von Bonisoft oder einer Änderung von Funktionalitäten von Bonisoft eine wesentliche Änderung der durch die von Bonisoft unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/ oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird BoniSoft dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. BoniSoft wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichen bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

12.3 BoniSoft behält sich darüber hinaus vor, Bonisoft zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von BoniSoft angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit BoniSoft damit einer an BoniSoft gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt; (iii) soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken von Bonisoft zu beseitigen; oder (iv) soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist.

12.4 BoniSoft ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. BoniSoft wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Features bzw. Anzahl der zu verwaltenden Mitarbeiter resultierende Änderungen des Preises gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 12.4.

12.5 Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 12 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. BoniSoft behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

12.6 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

13.2 Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen BoniSoft und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von BoniSoft.

13.3 Für den Vertragsschluss steht dem Kunden auf www.Bonisoft.com jeweils die gültige Fassung dieser AGB zur Verfügung.

Stand 12.04.2024